Weshalb lohnt es sich ein Forward-Darlehen zu beantragen?


Ein Forward-Darlehen, was übersetzt soviel wie Darlehen im Voraus heißt, ist ein Darlehen, mit dem sich ein Kreditnehmer bereits vor Beginn der Laufzeit des Darlehens einen Zins sichern kann, vergleichbar in etwa mit dem Bauspardarlehen. Diese Art von Krediten ist im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen eine Möglichkeit, sich vor Auslaufen der Zinsbindungsfrist einen günstigen Zins für das Anschlussdarlehen zu sichern, vor allem dann, wenn in der Zukunft mit steigenden Zinsen zu rechnen ist, aber eine Komplettablösung derzeit aufgrund der Vertragsbedingungen nicht möglich ist.

Banken, die ein Forward-Darlehen anbieten, machen das mittlerweile schon für Baukredite, deren Zinsbindung erst in den kommenden drei bis fünf Jahren endet. Für die Kreditbeantragung muss der Kunde bei der neuen Bank alle Unterlagen des Objektes, das finanziert werden soll einreichen und Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen. Mit einem Forward-Darlehen zum günstigen Zinssatz ausgestattet, kann der Kreditnehmer dann beruhigt in die zweite Finanzierungsrunde gehen. Für das Forward-Darlehen muss dann ein geringer Zinsaufschlag gezahlt werden, der sich danach richtet, wie lange das Darlehen eingefroren wird, in der Regel aber nicht mehr als ein Prozent beträgt. Wenn die Zinsbindung des alten Darlehens ausläuft, muss dieses rechtzeitig gekündigt werden. Das Forward-Darlehen wird dann automatisch entweder in ein Annuitätendarlehen oder in ein endfälliges Darlehen umgewandelt.

Es gibt viele Bauherren die solche Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit einer Umschuldung bestehen, nicht kennen und deshalb den Fehler machen, das Angebot für eine Anschlussfinanzierung vom bisherigen Geldgeber anzunehmen. Dabei wird unter Umständen sehr viel Geld verschenkt. Mit einem Wechsel des Finanzierers und einem zinsgünstigen Forward Darlehen kann ein Darlehensnehmer bei den Finanzierungssummen, um die es im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung geht, mehrere Tausend Euro einsparen. Mithilfe des Forward Darlehens kann auch eine vorzeitige Umschuldung realisiert werden, wenn es dabei nicht zu Mehrkosten kommt. Spätestens nach 10 Jahren, wenn die Zinsbindung ausläuft, kann ein Darlehensnehmer sein Darlehen umschulden. An den neuen Kreditgeber ist dann auch die Grundschuld abzutreten.

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